Ambulante Psychotherapie

Krankheitsbilder
Es gibt verschiedene Bewältigungsstrategien zum Umgang mit schwierigen Lebenssituationen. Überforderungen können jedoch zum Zusammenbruch der gewohnten Mechanismen führen. Gründe für die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie sind daher vielseitig.
Einige Menschen reagieren auf schwierige Lebenssituationen mit Ängsten, Depressionen, Zwängen und/ oder körperlichen Beschwerden. Andere zeigen aufgrund ihrer Persönlichkeit oder prägender Erfahrungen psychische Symptome, die sie im Alltag als hinderlich erleben.
Behandlungsziel
Psychische Erkrankungen zählen heute zu den häufigsten Gründen für Krankschreibung und Erwerbsunfähigkeit. Neben anderen Behandlungsmethoden kann die Psychotherapie dazu beitragen, dem vorzubeugen oder den Heilungsverlauf zu unterstützen. Dazu ist es notwendig, Reaktionen auf Belastungen festzustellen und Veränderungsmöglichkeiten zu entdecken.
Zulassung als Psychotherapeut/-in
Als fachliche Voraussetzung braucht ein „Psychotherapeut“ oder eine „Psychotherapeutin“ ein Universitätsstudium der Psychologie oder Medizin mit abgeschlossener Ausbildung in Psychotherapie.
Kostenübernahme
Für eine ambulante Psychotherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei drei Verfahrensarten. Dazu gehören die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Verhaltenstherapie, die wir in unserer Praxis anbieten. Voraussetzung ist das Vorliegen einer psychischen Störung mit „Krankheitswert“.
Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung wird nicht finanziert.
 
Aufgrund unserer Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern rechnen wir beide direkt mit den Krankenkassen ab. Dazu lesen wir Ihre Krankenversicherungskarte ein. Wenn Sie einen Hausarztvertrag haben, benötigen Sie zusätzlich eine Überweisung des Hausarztes zum Psychotherapeuten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem behandelnden Arzt.
 
Bitte beachten Sie, dass wir bis auf weiteres keine Privatpatienten annehmen.
Behandlungsablauf
Für eine psychotherapeutische Behandlung ist neben den allgemeinen Voraussetzungen auch die zwischenmenschliche Ebene bedeutsam. In maximal 5 probatorischen Sitzungen wird von Patient und Behandler geprüft, ob sie die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung für erfolgversprechend halten. Die Arbeitsbeziehung sollte als ausreichend tragfähig eingeschätzt werden.
 
Anschließend kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Über die einzuhaltenden Formalien klärt Sie die Psychotherapeutin auf.

Weitere Informationen (pdf-Datei): Wegweiser Psychotherapie